Fachanwaltschaft

Die Rechtsanwaltskammer entscheidet auf der Grundlage von Voten der Fachausschüsse über Anträge auf Verleihung der Befugnis zur Führung einer Fachanwaltsbezeichnung und überprüft die Einhaltung der jährlichen Fortbildungspflicht nach § 15 FAO. Für sämtliche Fachanwaltschaften bestehen bei der Rechtsanwaltskammer entsprechende Fachausschüsse. Die Entscheidung über die Fachanwaltsanträge ist einer Fachanwaltsabteilung des Vorstandes übertragen worden.

Die Fachanwaltsordnung in der gültigen Fassung erhalten Sie hier als PDF-Datei.

Der Fachanwaltsantrag kann formlos bei der Rechtsanwaltskammer eingereicht werden. Beachten Sie dabei bitte die Checkliste der Kammer.

Merkblätter einzelner Ausschüsse liegen vor für:

Arbeitsrecht  (PDF)
Bank- und Kapitalmarktrecht inklusive Fallliste  (PDF)
Erbrecht inklusive Fallliste  (PDF)
Gewerblicher Rechtsschutz inklusive Fallliste- NICHT AKTUELL, WIRD ZUR ZEIT ÜBERARBEITET  (PDF)
Handels- und Gesellschaftsrecht (Fallliste)  (XLS)
Handels- und Gesellschaftsrecht  (PDF)
Medizinrecht inklusive Fallliste  (PDF)
Miet- und Wohnungseigentumsrecht inklusive Fallliste  (PDF)
Steuerrecht (Fallliste)  (XLS)
Steuerrecht  (PDF)
Transport- und Speditionsrecht  (PDF)
Verkehrsrecht  (PDF)
Versicherungsrecht inklusive Fallliste  (PDF)
Verwaltungsrecht (Fallliste)  (PDF)
Verwaltungsrecht  (PDF)

Kurse zur Erlangung der besonderen theoretischen Kenntnisse bieten unter anderen die Deutsche Anwaltakademie (DAA) und das Deutsche Anwaltsinstitut (DAI) an.

Für folgende Fachanwaltschaften wurden gemeinsame Ausschüsse mit anderen Kammern auf der Grundlage folgender Vereinbarungen gebildet:

Agrarrecht  (PDF)
Gewerblicher Rechtsschutz  (PDF)
Informationstechnologierecht  (PDF)
Medizinrecht und Erbrecht  (PDF)
Transport- und Speditionsrecht  (PDF)
Urheber- und Medienrecht  (PDF)

© Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, 1998-2013
Zuletzt geändert:  07.11.2012 @ 13:11