| Fachanwaltschaft |
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Die Rechtsanwaltskammer entscheidet auf der Grundlage von Voten der Fachausschüsse über Anträge auf
Verleihung der Befugnis zur Führung einer Fachanwaltsbezeichnung und überprüft die Einhaltung der
jährlichen Fortbildungspflicht nach § 15 FAO. Für sämtliche Fachanwaltschaften bestehen
bei der Rechtsanwaltskammer entsprechende Fachausschüsse.
Die Entscheidung über die Fachanwaltsanträge ist einer
Fachanwaltsabteilung des Vorstandes übertragen worden. Merkblätter einzelner Ausschüsse liegen vor für: Kurse zur Erlangung der besonderen theoretischen Kenntnisse bieten unter anderen die Deutsche Anwaltakademie (DAA)
und das Deutsche Anwaltsinstitut (DAI) an. Für folgende Fachanwaltschaften wurden gemeinsame Ausschüsse mit anderen Kammern auf der Grundlage folgender Vereinbarungen gebildet:
Zuletzt geändert: 07.11.2012 @ 13:11 |